Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) ist derzeit eines der wichtigsten arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Vorhaben in Europa. Die Dienstleistungsrichtlinie ist Ende Dezember 2006 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, sie umzusetzen.
Ziel der Richtlinie ist es, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern, bestehende Hindernisse abzubauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen, europäischen Binnenmarktes beizutragen. Sie ist ein wichtiges Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie der Europäischen Union.
Nach der Richtlinie soll die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten künftig deutlich leichter werden. Ein wichtiges Instrument hierfür bilden die so genannten "Einheitlichen Ansprechpartner". Sie sind künftig die Kontaktstelle bzw. -person, mit deren Hilfe jeder Dienstleistungserbringer alle Verfahren, Formalitäten und Anfragen abgewickeln kann. Über sie werden alle europäischen Dienstleister in Europa auch aus der Ferne Formalitäten elektronisch abwickeln können.
Das Mandat zur Gesamtkoordinierung der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder (MPK) am 19.12.2007 dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) übertragen.
Quelle: BMWi, Wirtschaftsraum Europa - Dienstleistungsrichtlinie
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